Mautbestimmungen für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen
In der Schweiz wird die Regulierung schwerer Fahrzeuge, insbesondere solcher mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, durch ein gut strukturiertes Mautsystem geregelt, das sowohl die Umweltauswirkungen als auch den durch diese Fahrzeuge verursachten Verschleiß der Infrastruktur berücksichtigt. Das schweizerische Mautsystem ist im Wesentlichen in zwei verschiedene Arten von Gebühren unterteilt: die Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und die Pauschalabgabe für schwere Fahrzeuge (PSVA).
Diese Gebühren gelten für verschiedene Fahrzeugkategorien und werden auf der Grundlage spezifischer Kriterien wie Gewicht, Emissionsklasse und Nutzung des Fahrzeugs berechnet. Das Verständnis dieser Mautbestimmungen ist für Transportunternehmen, Fahrzeugeigentümer und -betreiber von entscheidender Bedeutung, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und das Kostenmanagement beim Betrieb innerhalb der Schweizer Grenzen zu optimieren.
Schwerlastfahrzeugabgabe
(LSVA)
Die LSVA (Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe) gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen oder für Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung bestimmt sind. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach dem Gesamtgewicht des Fahrzeugs, der Schadstoffklasse und den gefahrenen Kilometern.
Pauschale Schwerverkehrsabgabe
(PSVA)
Die PSVA (Pauschale Schwerverkehrsabgabe) gilt für Fahrzeuge wie schwere Pkw, Reisemobile und Wohnwagen, Busse und Traktoren. Für diese Fahrzeuge wird eine Pauschalgebühr gezahlt, die im Gegensatz zur LSVA nicht von der Leistung abhängt.