Eletronische Vignette

RUMÄNISCHE ELEKTRONISCHE VIGNETTE

Für Zweiräder besteht auf Autobahnen und einigen Straßen Vignettenpflicht. Das System ist an das Kfz-Kennzeichen gekoppelt und die Vignette kann online erworben werden. Motorräder und Mopeds sind von der Gebühr befreit.

Für Zweiräder besteht auf Autobahnen und einigen Straßen Vignettenpflicht. Das System ist an das Kfz-Kennzeichen gekoppelt und die Vignette kann online erworben werden. Motorräder und Mopeds sind von der Gebühr befreit.

Einen Autobahnstempel können Sie hier kaufen:

1 Tag

10 Tage

30 Tage

60 Tage

12 Monate

Gültigkeit der Vignetten

Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen

1 Tag

10 Tage

30 Tage

60 Tage

12 Monate

Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen

1 Tag

7 Tage

30 Tage

12 Monate

Vignetten Preise in Rumänien

Die Vignetten in Rumänien sind je nach Fahrzeugtyp in mehrere Kategorien unterteilt:

Kategorie A - Personenkraftwagen unter 3,5 Tonnen

  • 1 Tag: 2.50 €
  • 10 Tage: 3.30 €
  • 30 Tage: 5.30 €
  • 60 Tage: 8.40 €
  • 12 Monate: 28 €

2.50 €

3.30 €

5.30 €

8.40 €

28 €

Vignettenprüfung und Bußgelder

Autofahrern, die ein Fahrzeug ohne gültige Vignette benutzen, drohen hohe Geldstrafen. Das maximale Bußgeld kann bis zu 4.500 Lei, etwa 900 €, betragen. 

Aus diesem Grund wird dringend empfohlen, kein Risiko einzugehen und eine Vignette zu kaufen, bevor Sie mautpflichtige Strecken befahren.

Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen in Rumänien

In Rumänien werden Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen in verschiedene Kategorien eingeteilt, je nachdem, um wie viel die Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde:

  • Überschreitung der Geschwindigkeit um 10 bis 20 km/h:
    • Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit der Klasse I.
  • Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 bis 30 km/h:
    • Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit der Klasse II.

 

  • Geschwindigkeitsüberschreitung um 31 bis 40 km/h:
    • Es handelt sich um ein Vergehen der Klasse III.

 

  • Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 bis 50 km/h:
    • Es handelt sich um ein Vergehen der IV. Klasse.